Mehrere Landkreise geben aktuell neue Regeln zur Verwendung von Wasser aus. Diese gelten teilweise bis Ende August, manche noch länger. Die Regeln unterscheiden sich je nach örtlichen Bedingungen. So darf man in München private Grün- und Gartenflächen nur noch zwischen 18 und 8 Uhr bewässern. Die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Seen, Teichen und Gräben ist dort wie auch z.B. im Ort Brandenburg nicht mehr zulässig. Grund für diese Regeln ist die Wasserknappheit mit der die meisten Regionen Deutschlands auf Grund ausbleibenden ausreichendem Niederschlag inzwischen zu kämpfen haben.
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/trockenheit-wasserverbrauch-brandenburg-100.html
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